AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen     

PARKSIDE STUDIOS
Friedhofstraße 59
63065 Offenbach am Main

Telefon: +49 (0) 69 976 98 445
Mobil: +49 (0) 173 400 350 4
E-Mail:
Web: www.parksidestudios.de

USt-IdNr.: DE327850384
Finanzamt Offenbach am Main II

Ansprechpartner: Frank Hamburger

  

PARKSIDE STUDIOS (nachfolgend auch „Vermieter“ genannt) arbeiten ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Mieters erlangen keine Gültigkeit; eines Widerspruchs von Seiten des Parkside Studios bedarf es nicht.

Ein Mietvertrag zwischen dem Mieter und Parkside Studios wird erst rechtswirksam durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Parkside Studios. Die Preisliste von Parkside Studios ist wesentlicher Bestandteil dieses Vertrags.

Parkside Studios vermietet an den Auftraggeber die in der Auftragsbestätigung genannten Räumlichkeiten für die dort festgelegte Dauer und Nutzung. Eine Nutzung außerhalb des vetraglich festgelegten Zeitraumes wird mit einem Overtime- Zuschlag von EUR 60,00 pro Std. berechnet. Die Räumlichkeiten sind am Ende der Mietzeit aufgeräumt in ihrem ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Das Recht zur Nutzung steht ausschließlich dem Auftraggeber zu, eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist nicht zulässig.

Die Räumlichkeiten samt Inventar, Geräten und Zubehör bleiben uneingeschränkt Eigentum des Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet, dieses Eigentum pfleglich zu behandeln. Räumlichkeiten und Geräte gelten als in einwandfreien Zustand übernommen, sofern etwaige Mängel nicht bei Übernahme ausdrücklich gerügt werden. Während der Mietzeit eingetretene Schäden, Defekte und Verluste hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Im gesamten Gebäude ist das Rauchen nicht gestattet.

Der Vermieter behält in allen überlassenen Räumen das Hausrecht und ist jederzeit berechtigt, diese selbst zu betreten oder durch seine Beauftragten betreten zu lassen.

Der Mieter hat die bestehende Hausordnung und Nutzungsbedingungen einzuhalten; er trägt Sorge für deren Einhaltung durch alle an der Produktion Beteiligten. Weiterhin sorgt er für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften.

Die Gefahr für die Mietsache und übernommene Gegenstände geht mit der Übernahme durch den Mieter auf diesen über. Er übernimmt die Haftung für die Vollständigkeit der Mietsache, für eventuell daran entstandene Schäden sowie daraus resultierende Folgeschäden. Dies gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden.

Für Beschädigung oder Verluste an der Mietsache, den enthaltenen Gegenständen sowie Sach- und Personenschäden, einschließlich eventueller Folgeschäden, ist der Mieter ersatzpflichtig; dies umfasst auch Schäden, die durch an der Produktion beteiligte Personen oder durch Dritte, die sich mit Wissen, Duldung oder auf Veranlassung des Mieters in den Mieträumen aufhalten, verursacht wurden. Der Mieter ist verpflichtet, für alle Risiken, für die er oder Dritte nach diesen Bedingungen einzustehen hätten, eine ausreichende Versicherung abzuschließen; dies gilt insbesondere für das Haftpflichtrisiko gegenüber allen beteiligten Personen.

Der Mieter stellt den Vermieter von allen Schadenersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit der Produktion von Dritten gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden, frei. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für den Fall, daß dem Mieter Schäden jeglicher Art durch Ausfall oder Störung der Mietsache sowie durch höhere Gewalt entstehen.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen auf dem Gelände. Er übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Mietsache für die Zwecke des Mieters geeignet ist und für diese Zwecke vorgeschriebenen gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Der Mietpreis enthält die Kosten für Strom (exklusive Dauerlicht), Wasser und Heizung. Zusatzleistungen werden nach Preisliste oder schriftlicher Vereinbarung abgerechnet. Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Alle Preise zzgl. 19% Ust. Der Mieter kann bis zu einem Zeitpunkt von 1 Woche vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

Storno 7 bis 3 Tage vor Mietbeginn: 20% des vereinbarten Mietpreises

Storno 3 Tage bis 24h vor Mietbeginn: 50% des vereinbarten Mietpreises

Storno innerhalb von 24h vor Mietbeginn: 100% des vereinbarten Mietpreises

Änderungen und Ergänzungen diese Vertrags müssen schriftlich bestätigt werden. Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Offenbach am Main, soweit gesetzlich zulässig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vetrags ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, wird hierdurch nicht die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile berührt.

 

Mietpreis pro Studio:
ab 500,00 € pro 0,5 Tag
ab
800,00 € pro 1 Tag
ab
700,00 € pro jeder weitere Tag
ab
1.500,00 € pro Wochenende (Freitag 16.00 – Sonntag 13.00 Uhr)

Studio 1 inklusive Küchennutzung & Loungebereich
Studio 2 inklusive Küchennutzung (Lounge nach Absprache)

Im Studiopreis enthalten:
Strom (exklusive Dauerlicht)

Separat abgerechnet werden:
Getränke
Endreinigung: 150,00 € – bei Endreinigungsmehraufwand zzgl. 35,00 € / Stunde
Dauerlichtpauschale: 25,00 €

Kaution:
Der Mieter erbringt zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag zugunsten des Vermieters eine Kaution in Höhe von 50% des Mietpreises. Die Kaution ist grundsätzlich bis zur Übergabe der Mietsache in einer Rate zu erbringen.

Sicherheit:
Je nach öffentlicher Veranstaltung muss der Mieter nach Rücksprache mit dem Vermieter für einen qualifizierten Sicherheitsdienst und eine Veranstaltungsversicherung sorgen und dem Vermieter drei Tage vor der geplanten Veranstaltung nachweisen.

Weitere Details auf Anfrage.
Alle Preise zzgl. 19% MwSt..

Offenbach am Main, im März 2023